Mit einem Schnupperabo kannst Du Dein Lieblingsinstrument für 3 x 30 Minuten ausprobieren. So merkst Du, ob dir der Unterricht, das Instrument und die Lehrperson gefällt, bevor Du Dich definitiv fürs Semester anmeldest. Kosten: 120 Franken für insgesamt 90 Minuten. Das Angebot gilt für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre (oder bis 25 Jahre in Ausbildung).
Ein Schnupperabo kannst Du generell für jedes Instrument im Einzelunterricht lösen. Einzige Ausnahmen: Bei der Bambusflöte ist kein Schnuppern möglich.
Schnuppern ist nur im Einzelunterricht möglich. Möchtest Du mit einer/einem Freund:in im Zweierunterricht einsteigen? In diesem Ausnahmefall ist ein gemeinsames Schnuppern möglich.
Melde Dich ganz einfach hier an, wir nehmen dann mit Dir Kontakt auf. Wenn Du im Zweierunterricht schnuppern möchtest, müssen beide Interessenten das Anmeldeformular ausfüllen.
Nach Deiner Anmeldung wird Dir eine Lehrperson zugeteilt. Sie weiss am besten, wo sich geeignete Anlaufstellen für Mietinstrumente finden. Möglicherweise hat sie sogar selbst ein Instrument für Dich zum Ausleihen? Die MSK bietet leider keine Mietinstrumente an.
Ja und nein. Unsere Lehrpersonen unterrichten an 20 verschiedenen Standorten von Wabern bis Schwarzenburg. Es gibt Instrumente, die wir an mehreren Standorten anbieten, andere nicht. Wir versuchen aber generell, Deine Wünsche wahrzumachen. Schreibe also Deinen priorisierten Unterrichtsort unbedingt in Deine Anmeldung.
Melde Dich ganz einfach hier an, wir nehmen dann mit Dir Kontakt auf. Wenn Du im Zweierunterricht schnuppern möchtest, müssen beide Interessenten das Anmeldeformular ausfüllen.
Ja, ein Eintritt ist jederzeit möglich.
Nein, wenn Du während dem laufenden Semester einsteigst, bezahlst Du nur die Lektionen, die Du auch wirklich besuchst.
Ein MSK-Semester bedeutet 18 Lektionen. Unsere Semester richten sich nach der Volksschule. Während den Könizer Schulferien findet kein Unterricht statt.
Nein, austreten kannst Du immer nur per Ende Semester (31. Januar oder 31. Juli). Bitte beachte unsere Abmeldefristen:
1. Juni per Ende Frühlingssemester
1. Dezember per Ende Herbstsemester
WICHTIG: Verspätete Abmeldungen können leider nicht akzeptiert werden. Ohne fristgemässe Abmeldung verlängert sich der Unterricht gemäss Schulgeldordnung jeweils automatisch um ein Semester.
Abmelden kannst Du Dich über Dein Login und den Menupunkt «Kündigungsantrag».
Alle unsere Ensembles findet Du hier.
Das ist unterschiedlich. Im Normalfall mindestens einmal pro Semester und eher in der zweiten Hälfte des Semesters.
Nein. Der Eintritt in die Ensembles erfolgt normalerweise nach Absprache mit Deiner Instrumental-Lehrperson.
Sprich Dich mit Deiner Deiner Instrumental-Lehrperson ab. Danach kannst Du Dich mit hier anmelden.
Das ist toll! Melde Dich unbedingt frühzeitig in der Administration.
Im Schulreglement und in der Schulgeldordnung findest Du alles was Du wissen musst.
ab 2-4 Jahren:
ElKI-Singen
ab 1. Kindergarten:
MuBiV
ab 2. Kindergarten:
Vocalini, Bambusflöte, Djembe (Gruppe), Ukulele
ab 1. Klasse:
Streichinstrumente, Klavier, Blasinstrumente, Zupfinstrumente,
Hackbrett, Schwyzerörgeli, Basischor
ab 2. Klasse:
Akkordeon, Djembe (einzeln)
ab 3. Klasse:
E-Gitarre, E-Bass, Schlagzeug, Saxophon
ab 4. Klasse:
Orgel, Cembalo
ab 7. Klasse:
Sologesang Klassisch und Pop
Alle Instrumente, die wir im Angebot haben, findest Du hier.
Möchtest Du ein neues Instrument oder eine andere Lehrperson ausprobieren? Oder willst Du statt wöchentlich nur noch alle 14 Tage den Unterricht besuchen? Halbjährlich besteht für Dich die Möglichkeit, Deinen Unterricht anzupassen. Melde Deine Anpassung bis zum 1. Juni / 1. Dezember für das folgende Semester über Dein Login an. Wir bestätigen Dir die Mutation, wenn wir Deine Wünsche erfüllen können.
Ja, das ist möglich! Der Kanton Bern bietet Kindern die Möglichkeit, den Musikunterricht an einer Musikschule
während einer obligatorischen Unterrichtslektion der Volksschule zu besuchen. Alle Infos dazu und wie Du das in Deiner Schule beantragen kannst findest Du hier.
Kinder und Jugendliche haben bis zum 20. Altersjahr Anspruch auf subventionierten Unterricht gemäss unserer Schulgeldordnung. Junge Erwachsene ab dem 21. bis zum 25. Altersjahr profitieren während der Ausbildung ebenfalls vom vergünstigten Tarif. Um diesen Anspruch geltend zu machen, ist semesterweise eine Ausbildungsbestätigung einzureichen.
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Klar! Schreib uns eine Mail an info@ms-koeniz.ch, dass Du gerne in Raten bezahlen würdest und in wie vielen. Wir klären dies dann individuell mit Dir.
Den Anspruch auf Sozialrabatt kannst Du direkt auf unserem Anmeldeformular beantragen. Hast Du dies verpasst? Kein Problem, dann maile uns die AHV-Nummer Deiner Eltern an info@ms-koeniz.ch. Wir klären damit die Berechtigung des Sozialrabattes auf Basis des steuerbaren Einkommens, bzw. Vermögens ab. Mehr Informationen zu diesem Thema findest Du in der Schulgeldordnung.
Wenn Du aufgrund längerer Krankheit (oder unvorhergesehener Umstände) den Unterricht nicht besuchen kannst, wird Dir das Schulgeld ab der 4. ausgefallenen Lektion rückerstattet (s. auch Schulreglement Art. 5.6). Dafür benötigen wir von Dir ein Arztzeugnis oder ein schriftliches Gesuch.
Rückerstattungen werden immer gesammelt und auf der nächsten Semesterrechnung gutgeschrieben:
ausgefallene Lektionen März – August
September-Rechnung
ausgefallene Lektionen September – Februar
März-Rechnung
Bist Du der Meinung, eine Rückzahlung an Dich ging vergessen? Dann melde Dich bitte in der Administration.